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Was tun nach dem Schädlingsbefall?

von 11.10.2021

Nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung sollten unbedingt geprüft werden, ob weite Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind.  

Oft befinden sich nach der Schädlingsbekämpfung durch einen spezialisierten Betrieb noch Müll, Unrat, Lebensmittelreste, abgetötete Schädlinge oder Tierkadaver in den Räumlichkeiten. Die besondere Gefahr geht dabei von Bakterien-, Viren-, Schimmelbefall aus, die z.B. über die Raumluft eingeatmet werden können. Dazu kommt es in der Regel zu starken Geruchsbelästigung durch das Verfaulen organischer Materialien wie z.B. Lebensmittel. Ebenso Gefährlich sind z.B. stark verkeimte Kot-Reste von Tauben, Mäusen und Ratten.  Zum Schutz der ausführenden Personen sind unbedingt die Vorschriften  und Hinweise der Berufsgenossenschaft BGW zu beachten. Wichtigen Hinweise findet man dort unter anderem im Hinweisblatt  „Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung bei der Schädlingsbekämpfung“ und Gefährdungsbeurteilung für die Schädlingsbekämpfung  |  BGW 04-05-150 / TP-15GB und „Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schädlingsbekämpfung  |  BGW 06-13-150 / TP-HSP-15“

Grundsätzlich ist eine Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt, dem Schädlingsbekämpfer und dem Reinigungsdienstleister  zu empfehlen um die folgenden Maßnahmen festzulegen:

Entrümpeln und Räumen

Sämtliche kontaminierte Gegenstände sind aus den Räumen soweit wie möglich vollständig zu entfernen. Hier empfiehlt sich in entsprechende Schutzkleidung und Handschuhe (BG-Vorschriften beachten) zu tragen.  Idealerweise werden die Gegenstände in dicht verschlossenen Säcken in  fachgerecht entsorgt. 

Reinigung / Grundreinigung  

Je nach Zustand der Räume sind die Flächen anschließend gründlich zu reinigen. Oberflächen und Gegenstände die vor Ort verbleiben sollten mittels einer „Scheuer Wisch Desinfektion“ zusätzlich desinfiziert werden. Achtung der Schädlingskot (z.B. Taubenkot) ist meist höchst infektiös und muss ggf. als Sondermüll gesondert entsorgt werden. 

Desinfektion:

Hier sollten die Richtlinien und Handlungsempfehlungen nach RKI beachtet werden. Bei extremen Befall  und/oder Schimmelbildung ist es sinnvoll vorab mikrobiologische Analysen von Schimmel und Bakterien vorzunehmen. Hier sollte man  sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen. 

Eine Vernebelung von Desinfektionsmitteln kann z.B. bei vorhandenen Teppichen und in schlecht zugänglichen Ecken und Ritzen von Vorteil sein.  Es empfehlen sich z.B.: 

  • Die Raumdesinfektion  mit Formaldehyd nach TRGS 522
  • Kaltvernebelung mit Wasserstoffperoxid

Geruchsneutralisation

Schädlingsbefall und starke Verschmutzungen bzw. Vermüllung gehen meist mit einer starken Geruchsbelästigung einher. Dasselbe gilt für Gerüche von organischen menschlichen und tierischen Ausscheidungen in Räumen, Kellern, Parkhäusern.

Wichtig dabei ist die Geruchsquelle zunächst soweit wie möglich vollständig beseitigen. 

Um die restlichen Gerüche zu beseitigen bieten sich weiter Maßnahmen an:

  1. Besprühen der Oberflächen mit Mikroorganismen.  Die Mikroorganismen (z.B. Kiilto Odor Stop) zersetzten das organische Material das beim Fäulnisprozess die Gerüche verursacht. -Allerdings dauert das seine Zeit und erfordert ggf. mehrere Anwendungen.  Info: http://www.kiiltoclean.de/
  2. Geruchsneutralisation z.B. durch SKYVELL das akute schlechte Gerüche auf Oberflächen und in der Luft neutralisiert. Info: http://www.skyvell.com/
  3. Innovative photokatalytische Geruchsbeseitigung mit Hydroxyl-Sauerstoffplasma https://www.airsteril.de/
  4. Geruchsneutralisation durch Ozon

Die Auswahl der Verfahren hängt von der Intensität der Geruchsbelastung und den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei den Verfahren 3+4 kommt es neben der Geruchsbeseitigung zusätzlich zu einer Verringerung der Keimbelastung in der Raumluft und auf den Oberflächen. 

 

Der Ablauf von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten muss von allen Beteiligten gut geplant sein. Der Ablauf ist je nach Einsatzort und Art der Kontamination sehr unterschiedlich. Wenn ein Schädlingsbekämpfer vor Ort ist, muss dringend geklärt werden:

  • welche Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden. Daraus ergibt sich ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen und ob ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind.  Je nach eingesetzten Produkten müssen die Oberflächen anschließend gründlich gereinigt und ggf. gelüftet werden. Halten Sie sich hier unbedingt an die Anweisungen des Schädlingsbekämpfers und beachten Sie die Herstellerhinweise auf den Produkten. 
  • Ebenso muss geklärt werden ob eine persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist und welche Anforderungen  diese erfüllen muss. Wenden Sie sich dazu an Ihre Berufsgenossenschaft (siehe oben). 
  • Ob und inwieweit Desinfektionsmaßnahmen erforderlich oder empfehlenswert sind erfahren Sie beim örtlichen Gesundheitsamt. Hinweise erhalten Sie auch beim Robert Koch Institut unter www.rki.de
  • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Müllentsorger wo und wie Sie den anfallenden Müll und ggf. Sondermüll verpacken und entsorgen müssen.

Diese Arbeiten sind komplex und erfordern eine besondere Fachkenntnis. Wenden Sie sich daher an Fachunternehmen, die über die notwendigen Erfahrungen und technischen Geräte verfügen. Die Grundlage einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme in Deutschland bildet die GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) Anhang V Nr. 6. und die TRGS (Techn. Regeln für Gefahrstoffe) 523.

Weitere Informationen dazu finden man unter: phttps://www.dsvonline.de/

Achim Wiehle

Achim Wiehle

Institutsleiter, Meister im Gebäudereiniger Handwerk, Zertifizierter und staatlich geprüfter Desinfektor, Sachverständiger für das Gebäudereinigerhandwerk und Hygiene Reinigungs- und Hygieneexperte in verschiedenen Medien und TV Formaten.